Der Erwerb des Flugscheins
Voraussetzungen
Um zur Prüfung für den Luftfahrerschein PPL-C (Segelflieger) zugelassen zu werden, sind folgende Voraussetzungen nötig
  • ein Mindestalter von 16 Jahren
  • 60 Starts und Landungen, davon 20 allein
  • 25 Flugstunden auf Segelflugzeugen verschiedener Muster, davon 15 allein
  • 3 Landungen auf einem Fremden Platz (mit oder ohne Fluglehrer)
  • eine Außenlandeübung mit Fluglehrer
  • ein Alleinflug zu einem mindestens 50 km entfernten Flugplatz
  • 60 stündiger Theorieunterricht
  • Sprechfunkzeugnis BZF-II
  • erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
theoretische Prüfung
Die Theorieprüfung findet im Regierungspräsidium in Stuttgart statt und umfasst die Fächer Technik, Meteorologie, Navigation, Luftrecht, Aerodynamik, Menschliches Leistungsvermögen und Verhalten in besonderen Fällen.
praktische Prüfung
In drei Flügen soll gezeigt werden, daß man folgende Dinge beherrscht
  • Windenstarts
  • Flugzeugschleppstarts
  • Kurvenwechsel
  • Rollübungen
  • Seitengleitflug ("Slip")
  • Hochgezogene Fahrtkurve
  • Schnell- und Langsamflug
  • Ausleiten des Trudelns
  • Ziellandung
© 2002, Letzte Änderung: 25.07.2002