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Voraussetzungen für die Ausbildung |
Um mit der Ausbildung zum Segelflugzeugführer beginnen zu können, sind folgende Voraussetzungen notwendig:
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Mindestalter |
14 Jahre Bei Minderjährigen muß eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. |
Vorkentnisse |
keine
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Gesundheit |
Ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis, das die gesundheitliche Eignung zum Führen eines Flugzeuges bestätigt, muß von einem anerkannten Arzt ausgestellt werden. Dieses muß vor Beginn der Ausbildung vorliegen.
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Verzichtserklärung |
Eine Verzichtserklärung, die den Verein von jeglicher Haftung dem Mitglied gegenüber entbindet, muß unterschrieben werden.
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Zeit |
Wie bei allem, was man erlernt, sollte man auch bei der Fliegerei am Ball bleiben. Deshalb ist es sinnvoll, bis zum Scheinerwerb regelmäßig am Flugbetrieb teilzunehmen. Besonders im ersten Jahr sollte man darauf gefaßt sein, die meisten Sommerwochenenden dem Fliegen zu widmen.
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Ist man sich schließlich im Klaren darüber, daß man das Fliegen erlernen will, und sind die Formalitäten geklärt, so kann bei gutem Wetter bereits am folgenden Wochenende die praktische Ausbildung beginnen.
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