Voraussetzungen für die Ausbildung
Um mit der Ausbildung zum Segelflugzeugführer beginnen zu können, sind folgende Voraussetzungen notwendig:
Mindestalter
14 Jahre
Bei Minderjährigen muß eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen.
Vorkentnisse
keine
Gesundheit
Ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis, das die gesundheitliche Eignung zum Führen eines Flugzeuges bestätigt, muß von einem anerkannten Arzt ausgestellt werden. Dieses muß vor Beginn der Ausbildung vorliegen.
Verzichtserklärung
Eine Verzichtserklärung, die den Verein von jeglicher Haftung dem Mitglied gegenüber entbindet, muß unterschrieben werden.
Zeit
Wie bei allem, was man erlernt, sollte man auch bei der Fliegerei am Ball bleiben. Deshalb ist es sinnvoll, bis zum Scheinerwerb regelmäßig am Flugbetrieb teilzunehmen. Besonders im ersten Jahr sollte man darauf gefaßt sein, die meisten Sommerwochenenden dem Fliegen zu widmen.
Ist man sich schließlich im Klaren darüber, daß man das Fliegen erlernen will, und sind die Formalitäten geklärt, so kann bei gutem Wetter bereits am folgenden Wochenende die praktische Ausbildung beginnen.
© 2002, Letzte Änderung: 13.06.2004